Praktische Aspekte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können über ein Versicherungsverhältnis bei einer der ca. 100 gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Dabei haben die Mitglieder ein Wahlrecht welches nach 18 monatiger Mitgliedschaft wieder möglich ist.
Versicherungsarten
Für Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen 450€ und 5300 € (Stand 2016), Arbeitslosengeldempfänger, Harz IV-Bezieher, Rentner und Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige und Freiberufler unterliegen ebenfalls einer Krankenversicherungspflicht, können jedoch zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Versicherung wählen.
Ehegatten und Kinder ( bis 23 Lj bzw. bis 25 Lj bei Studierenden ), die erwerbslos sind bzw. über ein geringes Einkommen verfügen ( 415,00 € bzw. 450,00 € beim Minijob / Stand 2016 ), können beitragsfrei über eine Familienversicherung versichert werden.
Personen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben und nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, haben den gleichen Status wie Selbständige und Freiberufler.
Beiträge
Bei Beschäftigten und Rentnern wird der Beitrag paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger getragen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (2016). Für Arbeitslosengeldempfänger und Harz IV-Bezieher übernimmt die jeweilige Arbeitsagentur die Beitragszahlung. Studenten zahlen einen festen monatlichen Betrag von 66,33€ ab (WiSe 2016 ). Die freiwillig Versicherten zahlen den Beitrag zur Krankenversicherung alleine. Er beträgt aktuell ermäßigt 14,0% (ohne Anspruch auf Krankengeld) bzw. allgemein 14,6 % (mit Anspruch auf Krankengeld nach dem 42 Tag der Arbeitsunfähigkeit).
Was die Krankenkassen bei den Beiträgen unterscheidet ist der Zusatzbeitrag, den die zahlungspflichtigen Mitglieder selbst tragen müssen. Er beträgt im Durchschnitt 1,1% (Stand 2016), kann jedoch zwischen 0,3% und 1,7% betragen. Da lohnt sich also der Vergleich.
Leistungen
Bei den Leistungen wird unterschieden zwischen den gesetzlichen Sach- und Geldleistungen wobei der Anspruch auf Sachleistungen bei den Krankenkassen sich größtenteils nach medizinischer Notwendigkeit richtet und über ärztliche Verordnungen festgestellt wird. Dazu gehören Ambulante und Stationäre Behandlung, Rehabilitation, Zahnbehandlung, Zahnersatz, sowie Fahrtkosten.
Mutter-/Vater-Kind Kuren
Eine spezielle Form von Leistungen für die Eltern und ihre Kinder stellt eine Rehabilitationskur dar, bei der ein Elternteil Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, die besonders auf die gesundheitlichen Probleme im Zusammenhang mit familiären Belastungen gerichtet sind. Dabei wir die Kinderbetreuung während der Maßnahmen gewährleistet. In der Regel dauert die Kur 21 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Regelanspruch besteht alle 4 Jahre und wird über die Krankenkasse beantragt.
Zusatzleistungen
Einige Leistungen zur Prävention, die von den Versicherten allgemein ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden können sowie besondere Behandlungsmethoden können von den Krankenkassen in deren Satzung aufgenommen werden und stehen nur den Versicherten der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung. Das kann ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Krankenkasse sein. Es ist daher wichtig, sich vor der Entscheidung nach den Zusatzleistungen bei der gewählten Krankenkasse zu erkundigen.
Leistungen im Ausland
Bei Reisen und Aufenthalten im EU-Ausland (incl. EWR-Staaten und der Schweiz), kann der Versicherte zwischen dem Verfahren zur Leistungsaushilfe oder dem Erstattungsverfahren wählen. Beim der Leistungsaushilfe bezieht man die Sachleistungen nach dem Recht des Landes in dem man sich aufhält. Bei Notfällen wird die Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt. Bei geplanten Behandlungen muss eine entsprechende Bestätigung durch unseren Versicherungsträger beantragt werden. Bei dem Erstattungsverfahren werden die Kosten nach deutschem Recht von der Krankenkasse erstattet. Es können jedoch Abzüge für die Bearbeitung erfolgen. Bei geplanten stationären Behandlungen und beim Zahnersatz ist eine vorhergehende Genehmigung notwendig. Es ist jedoch empfehlenswert sich bei allen im Ausland geplanten Behandlungen, bei seiner Krankenkasse zu informieren.
Autor: Peter Nowak
Auszug aus dem Ratgeber „Polin in Berlin. Erste Schritte und neue Chancen“, das im Rahmen des vom Bezirksamt Pankow geförderten Projekts „Leitfaden zur freiwilligen sozialen und beruflichen Integration von Frauen/Multinationalen in Berlin unter besonderer Berücksichtigung von Migrationsbiographien“ entstanden ist. Link hier klicken.
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