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Vorschulische und schulische Erziehung in Berlin

Vorschulische und schulische Erziehung in Berlin

Schul- oder Kindergartenwechsel, insbesondere nach dem Umzug in ein anderes Land, bedeutet für das Kind und Eltern viele Veränderungen. Wenn wir aber wissen, wie man mit dem damit eihergehenden Bürokratieberg umgeht, wird alles um einiges leichter zu bewältigen. Mit diesem Artikel versuche ich einen Überblick über die Kindergarten- und Schulsituation in Berlin zu verschaffen.

1. Kindergarten

Die Voraussetzung, dass das Kind ein Kindergartenplatz bekommt ist Erhalt eines sog. Kita-Gutscheins (Kita: Kindertagesstätte). Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt in dem jeweiligen Bezirk. Die notwendigen Dokumente sind der ausgefühlte Antrag, Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Personalausweis der Eltern, eventuell ein Dokument über die Sorgeberechtigung sowie eine Einkommensbescheinigung. Die gewährten Betreuungszeiten hängen von der jeweiligen familiären Situation ab, z.B. den Arbeitszeiten der Eltern, dem Status als Alleierziehend, unzureichenden Deutschkenntnissen, insbesondere wenn die Familie Zuhause in einer anderen Sprache miteinander kommuniziert. Zusätzlich muss erwähnt werden, dass es keine Ortszuweisung entsprechend des Wohnortes besteht und dass die Vorschule, anders als z.B. in Polen, zur Kindergartenzeit gehört.

Während der regelmäßigen Besuche des Zahnarztes im Kindergarten (im Auftrag der Gesundheitsamtes) lernen die Kinder auf eine spielerische Art und Weise die richtige Zahnputztechnik und die Bedeutung des täglichen Zähneputzens kennen und erhalten Zahnbürsten als Geschenk. Diese Zahnarztbesuche setzen sich während der Grundschulzeit fort.

Im Zusammenhang mit dem häufigen Mangel an öffentlichen Kindergartenplätzen stellen private Kinderläden eine interessante Alternative. Sie sind meist als Elterninitiative in kleinen Erdgeschoßräumen entstanden. Meist wird dort eine Gruppe zwischen 15 bis 19 Kindern durch einige Erzieher/innen betreut. Die Arbeit mit den Kindern findet dort in relativ kleinen Gruppen statt, was ein besseres Kennenlernen und einen besseren Kontakt mit den Kindern durch einen guten Personalschlüssel ermöglicht.

2. Anmeldung zu einer Grundschule

Anmeldung zu einer Grundschule erfolgt zu einem jährlich Zeitpunkt und die jeweilige Grundschule am Wohnort (Einzugsgebiet) gebunden. d.h. die Schulzuweisung hängt direkt mit der Meldeadresse zusammen. Die Information bezüglich der Zielschule erhalten wir meistens auf dem Postweg. Es besteht die Möglichkeit, das Kind auch an eine andere Schule aufgrund deren besonderen Profils oder Religion anzumelden. Dank der jährlich statt findenden Tagen der offenen Türen sowie durch die Informationen auf den schulischen Internetprofilen haben die Eltern die Gelegenheit die alternativ in Frage kommenden Schulen kennenzulernen.

Neben den stattlichen gibt es zahlreiche Schulen, die sich einer bestimmten pädagogischen Richtung verschreiben. Die sog. „Waldorfschulen“ verzichten auf die Notenbewertung, Schulbücher und die Inhalte sind an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Fähigkeiten der Kinder ausrichtet. Großes Gewicht wird dort auf die künstlerischen Aktivitäten (Musik, Kunst, Handarbeit) gelegt und die Eltern werden kooperativ in das Schulprogramm einbezogen.

Eine andere Schulart ist die Montessori-Schule, deren Programm auf dem Grundsatz „Hilf mir es selbst zu tun“ basiert. Das Ziel ist es auf jeder Entwicklungsstufe die Selbständigkeit des Kindes zu fördern, ihm die Möglichkeiten zur Entscheidungsfindung und eigenen Wahl sowie zur Übernahme von Verantwortung zu geben.

3. Einschulung

Die Voraussetzung für eine Einschulung ist die aktuelle ärztliche Untersuchung U9 sowie positive Beurteilung des Arztes bezüglich der Schuleignung des Kindes. Es kommt vor, dass auf Empfehlung des Arztes oder auf den Antrag seitens der Eltern die Einschulung um ein Jahr hinausgeschoben wird (Zurückstellung) und das Kind das Vorschuljahr wiederholt. In diesem Fall wird das Kind zusätzlich durch das SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) betreut und erhält oft logopädische bzw. ergotherapeutische Begleitung. Im Kindergarten erhält das Kind dann den Status als Integrationskind (I Status).

Die Einschulung der Erstklässler findet immer an einem Samstag an einem jährlich festgelegten Termin statt. An dem Tag bringen die Kinder ihre Ranzen und zusätzlich eine mit Süßigkeiten und kleinen Aufmerksamkeiten (wie Stifte, Aufkleber etc.) gefüllte Schultüte mit.

4. Schulbücher sind Befreiungsmöglichkeiten

Die Schulbücher sind entgeltlich und werden meist von der Schule selbst bestellt, können aber auch individuell von den Eltern gekauft werden. Die Kinder, deren Familie unterstützende Leistungen wie das (ergänzende) Arbeitslosengeld 2 oder Wohngeld bezieht, erhalten die Schulbücher kostenlos. Die Familien in einer schwierigen finanziellen Lage können auch bei den zuständigen Ämtern (Jobcenter, Wohnungsamt) einen Antrag auf die Kostenbefreiung bei Klassenfahrten stellen.

Im Fall der benötigten Schulmaterialien erhalten die Eltern von der/dem Klassenlehrer/in eine Liste mit den notwendigen Materialien z.B. Farben, Hefte oder Stifte etc., die dann gekauft werden müssen. Auch in diesem Fall können die Eltern in besonderen Situationen einen Zuschuss von 70,- € im ersten und 30,- € im zweiten Halbjahr vom zuständigen Amt erhalten.

5. Hortbetreuung

in den Schulen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Hortbetreuung mit oder ohne Mittagsessen. Hierzu ist die Stellung eines Antrags auf die Hortbetreuung beim Jugendamt und Erhalt eines Hortgutscheins notwendig. Die monatlichen Kosten sowie genehmigte Stunden hängen von der individuellen Familiensituation (Einkommen, Arbeitszeiten) ab. Die Hortbetreuung ist meist sowohl vor dem Beginn des Unterrichts ab 6 Uhr morgens als auch nachmittags bis 16 bzw. bis 18 Uhr möglich. Auch während der Ferien oder an den schulfreien Tagen z.B. aufgrund der Lehrerfortbildung, ist Hort für die Kinder geöffnet.

Die Hortbetreuung umfasst die Unterstützung bei den Hausaufgaben, künstlerische, musikalische und sportliche Aktivitäten sowie Spiele im Innen und in der frischen Luft. Viele der Berliner Schulen sind sog. Ganztagsschulen, in denen die Früh-, Nachmittags- und Spätbetreuung bereits integriert ist. Auch dort ist die Kinderbetreuung in den Ferien und an schulfreien Tage gewährleistet.

6. Willkommensklasse

Willkommensklasse ist eine Begrüßungsklasse für die Kinder, die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen und intensiv Deutsch lernen müssen. Nach ca. einem Jahr nehmen die Kinder dann in der Regel an einem normalen Unterricht teil. Alle diesbezüglichen Informationen können Sie beim Schulamt erhalten. Dort findet auch die Anmeldung des Kindes in eine Willkommensklasse an. Die für die Anmeldung notwendigen Dokumente sind Kindesgeburtsurkunde, das letzte Zeugnis und Personalausweis der Eltern.

7. Weiterführende Schulen: Gymnasien und integrierte Sekundarschulen

Ähnlich wie im Fall einer Grundschule finden auch in den weiterführenden Schulen Tage der offenen Türen statt. Die Anmeldung geschieht innerhalb eines festen Terminzeitraumes, meist nach dem Abschluss des zweiten Halbjahres der 6. Klasse und darauf folgenden Winterferien statt. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der jeweiligen Grundschule erhält das Kind entsprechend seinem Notendurchschnitt und individuellen Möglichkeiten eine Schulempfehlung. Die Eltern entscheiden jedoch selbst, gemeinsam mit dem Kind, welche Schule sie wählen. Sie dürfen 3 Wahlschulen mit den jeweiligen Prioritäten benennen. Als erste Wahl wird die Schule benannt, die favorisiert wird, die weiteren zwei sind sog. Reserve. Hier muss betonnt werden, dass sowohl das Gymnasium als auch integrierte Sekundärschule einen ähnlichen Schulabschluss ermöglichen, unterschiedlich sind nur die Schuldauer sowie einige Programmdifferenzen.

7. Ferien und Feiertage

In Berlin beginnt die Schule je nach Kalenderjahr an einem festgelegten Tag im August oder im September in Abhängigkeit vom Ende des vorausgehenden Schuljahres. Die Sommerferien dauern ca. 6 Wochen. Was die Dauer der Winter-, Oster- und Weihnachtsferien angeht, so gibt es je nach Schuljahr und je nach Bundesland gewisse Unterschiede.

8. Typische Feste und Schulaktivitäten

Die Berliner Schüler/innen feiern einige typischen Schulfeste. Jede/r Schüler/in kann an eigenem Geburtstag einen Kuchen oder andere Süßigkeiten für die Mitschüler/innen mitbringen und gemeinsam feiern. Üblich ist auch die Organisation einer Geburtstagsparty für die besten Freunde, Zuhause oder im Außen, z.B. im Kino, Spielsaal oder einer Sporteinrichtung. Es ist wichtig zu bedenken, dass am Ende der Geburtstagsparty jedes eingeladene Kind ein kleines Andenken vom Geburtstagskind als Dank für das gemeinsame Feiern erhält.

Eine wunderbare Möglichkeit für Kinder zum Spielen und für die Eltern zum besseren Kennenlernen sind verschiedene Feste, wie Sommerfest oder Weihnachtsfeier. Die Kinder verschiedener Klassen bereiten mit der/m Klassenlehrer/in Kunststücke, kleine Aufführungen oder sportliche Wettbewerbe vor.

Autorin: Karolina Majchrzak

 

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